Fragen zur Beratung:
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Wer kann sich beraten lassen?
Wir beraten betroffene Mädchen und Frauen, deren Angehörige und Fachkräfte.

Wie bekomme ich einen Termin?
Am besten rufen Sie uns während unserer Telefonzeiten Mo., Mi., Fr. 10.00 - 12.00 Uhr, Di. 17.30 - 21.00 Uhr unter 0214/2061598 an.
Wie lange sind die Wartezeiten auf einen Termin?
Wir versuchen Ihnen innerhalb einer Woche einen Termin zu geben

In welcher Sprache findet die Beratung statt?
Interkulturelle Kompetenz und Sensibilität sind uns wichtige Anliegen. Leider ist uns muttersprachliche Beratung nur in Deutsch möglich. Im Bedarfsfall ziehen wir eine Dolmetscherin zu den Beratungen hinzu.
Mit welchen Anliegen kann ich in die Beratungsstelle kommen?
- Akute Krise aufgrund einer aktuellen Gewaltsituation
- Andauernde Beeinträchigung aufgrund zurückliegender Erfahrungen
- Notwendige Unterstützung/Informationsbedarf in einem aktuellen Gerichtsverfahren
- Unsicherheit im Umgang mit einer betroffenen Angehörigen
- Verdacht auf sexuellen Missbrauch beim eigenen Kind oder betreuten Person

Muss ich alleine kommen?
Sie können gerne eine Begleitperson zum Erstgespräch mitbringen. Sie entscheiden ob sie am gesamten Gespräch teilnimmt oder vielleicht in einem Nebenraum auf sie wartet.
Was passiert im Erstgespräch?
Zunächst werde ich Ihnen unser Angebot vorstellen, um dann gemeinsam mit Ihnen den Anlass für den Kontakt zu klären. Sie entscheiden was und wie viel Sie erzählen möchten. Es ist nicht notwendig Details des Erlebten zu berichten.

Welche Kosten entstehen für mich, wenn ich mich beraten lasse?
Eine Beratung von uns ist stets kostenfrei.
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Fragen zur Beratungsstelle:
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Was bietet die Beratungsstelle an?
- Akute Krisenbegleitung
- Konkrete Information, z.B. über Gerichtsverfahren
- Beratungsreihen zur Klärung konkreter Fragestellungen, z.B. „Will ich ein therapeutisches Angebot annehmen? Welches ist das richtige für mich?“, Entwicklung von hilfreichen Strategien im Umgang mit betroffenen Angehörigen, Diagnostik
- Traumatherapie
- Selbsthilfegruppe
- Präventionsveranstaltungen
- Informationsabende

Wie finanziert sich die Beratungsstelle?
Die Beratungsstelle erhält finanzielle Unterstützung vom Land NRW und der Stadt Leverkusen. Darüber hinaus sind wir auf Spenden angewiesen, um unsere Arbeit im gewohnten Umfang gewährleisten zu können. Wir freuen uns über jede Spende, aber auch eine aktive Mitarbeit ist sehr erwünscht. Sie möchten Spenden?
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Fragen zum Strafverfahren:
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Wo kann ich eine Anzeige erstatten?
Jede Polizeidienststelle kann die Anzeige zu jeder Zeit aufnehmen. Dort findet meist nur eine kurze Anzeigenaufnahme statt.
Kann ich eine Anzeige zurückziehen?
Eine einmal gestellte Anzeige kann nicht mehr zurückgenommen werden. Sobald Staatsanwaltschaft oder Polizei davon erfahren, sind sie verpflichtet, die Tat weiter zu verfolgen.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn das Verfahren läuft?
Bei einer Anzeige haben Sie das Recht auf Nebenklage und anwaltliche Vertretung. Sobald Sie sich für eine Anzeige entscheiden, können Sie einen Rechtsbeistand beauftragen und Nebenklage beantragen. Ohne Nebenklage haben Sie den Status einer reinen Zeugin. Mit Nebenklage wird Ihre rechtliche Position während des gesamten Verfahrens sehr gestärkt.
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Fragen zur sexualisierten Gewalt:
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Was ist sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt ist eine Form von Gewalt, die sich hauptsächlich gegen Frauen und Mädchen richtet. Es handelt sich um eine Form geschlechtsspezifischer Diskriminierung, bei der es in erster Linie um Machtmissbrauch geht. Der Begriff "sexualisiert" bedeutet, dass sexuelle Handlungen dazu instrumentalisiert werden, Gewalt und Macht auszuüben.

Was sind Folgen sexualisierter Gewalt?
Jeder sexuelle Übergriff bedeutet für die Betroffenen eine Verletzung ihrer persönlichen Integrität, Sicherheit und Autonomie, lässt Lebensfreude und Leistungsfähigkeit verkümmern und schädigt meist langfristig ihr Selbstwertgefühl. Die Folgen für die betroffenen Frauen und Kinder prägen also das weitere Leben entscheidend. Inwieweit die traumatischen Erlebnisse verarbeitet werden können, hängt in hohem Maße von der Unterstützung ab, die die Betroffenen von anderen erhalten.

Ich vermute, dass K.o. Tropfen verabreicht wurden, was kann ich tun?
Die Nachweisdauer im Blut beträgt ca. 6 Stunden, im Urin ca. 12 Stunden nach Konsum. Deshalb ist es bei jeglichem Verdacht wichtig so schnell wie möglich eine Blut- und Urinprobe zu entnehmen. Möglich ist dies in jedem Krankenhaus. Sagen Sie den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, dass sie den Verdacht auf K.o.- Tropfen haben!