Informationen zum Strafverfahren
Eine Möglichkeit des Umgangs mit der Erfahrung sexualisierter Gewalt ist es eine Anzeige zu erstatten. Dies ist möglich unmittelbarer nach der Tat, aber auch später als Erwachsene nach erlebtem „Missbrauch" in der Kindheit. Damit Sie als Betroffene, die für Sie richtige Entscheidung treffen können und einschätzen können, was ein Strafverfahren mit sich bringt haben wir hier einige Informationen zusammengestellt.
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Anzeige – ja oder nein? Wichtig, die Entscheidung trifft die Betroffene selbst!
Für einige Betroffene stellt das Strafverfahren eine erhebliche Belastung dar, anderen hilft es das Erlebte zu verarbeiten. Sicher ist, dass mit der Anzeige der Täter noch nicht verurteilt ist. Ein Freispruch ist möglich. Von der Anzeigenerstattung bis zur Verurteilung vergehen häufig Monate bis Jahre. Manche Verfahren werden eingestellt. Manche Frauen berichten, dass das Verfahren auch ohne das der Beschuldigte verurteilt wurde, für Sie eine sehr entlastende Funktion hatte. Für Angehörige ist es manchmal schwierig auszuhalten, dass eine nahe Bezugsperson Gewalt erlebt hat. Die sofortige Anzeige scheint dann eine gute Möglichkeit, die Ohnmacht die mit dem Erlebten verbunden ist zu verändern. Dennoch ist es wichtig die Betroffene nicht zu drängen, sondern eine für Sie tragbare Entscheidung treffen zu lassen, so dass sie selbst wieder sich als Handelnde erleben kann!
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Wann anzeigen? Gibt es Verjährungsfristen?
Eine Vergewaltigung verjährt nach 20 Jahren. Eine frühzeitigere Anzeige ist oftmals sinnvoll. Sie müssen aber nicht sofort anzeigen. Die Verjährungsfristen nach sexuellem Missbrauch in der Kindheit hängen von verschiedenen Faktoren ab. Sinnvoll ist es hier, einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen.
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Wo kann ich Anzeige erstatten?
Jede Polizeidienststelle kann die Anzeige zu jeder Zeit aufnehmen. Dort findet meist nur eine kurze Anzeigenaufnahme statt. Eine ausführliche Befragung erfolgt meist später durch eine(n) BeamtIn des KK 12 im Polizeipräsidium in Köln. Zu den üblichen Bürozeiten können Sie auch direkt dort einen Termin vereinbaren und dort anzeigen. Bei der Polizei haben Sie das Recht, von einer Frau befragt zu werden.
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Kann ich Spuren sichern lassen ohne eine Anzeige zu erstatten?
Auf jeden Fall ist es nach einer Vergewaltigung sinnvoll, frühzeitig eine ÄrztIn oder ein Krankenhaus aufzusuchen. Ein frühzeitiger Arztbesuch dient vor allem Ihrer gesundheitlichen Versorgung. Wenn es Ihnen möglich ist, sollten Sie sich vor der Untersuchung nicht waschen. Gegebenenfalls können dann z.B. Sperma oder andere Spuren untersucht und auch bei einer späteren Anzeige als Beweise genutzt werden. Empfehlenswert ist auch, dass Sie sich ein ausführliches Attest ausstellen lassen, in dem eventuelle Verletzungen und alle Untersuchungsergebnisse festgehalten sind. Verfahren zur anonymen Spurensicherung in Leverkusen sind derzeit in Planung. In Köln können Sie in verschiedenen Krankenhäusern Spuren gerichtsverwertbar sichern lassen. Siehe hierzu folgender Link: http://www.notruf-koeln.de/notruf2005/index.html.
Das Institut für Rechtsmedizin in Köln ist auch für Frauen aus Leverkusen zuständig.
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Wie viel muss ich erzählen?
Die Befragung ist sehr ausführlich, kann mehrere Stunden dauern und ist für das weitere Verfahren sehr wichtig. Sie können Pausen einlegen. Auf das Aussageprotokoll stützt sich das weitere Verfahren. Unterschreiben Sie daher nur, wenn alle Angaben stimmen. Änderungen werden sofort aufgenommen. Dies ist auch später möglich, z.B. wenn Sie sich dann an weitere Einzelheiten erinnern. Für diese Fälle ist es nützlich, dass Sie sich den Namen der Beamtin und das Datum der Befragung notieren.
Sie müssen nicht allein zur Befragung gehen? Bei der Befragung haben Sie das Recht, sich von einer Person Ihres Vertrauens oder von einem Rechtsbeistand begleiten zu lassen. Evtl. muss die eine Vertrauensperson bei der Befragung draußen auf sie warten. Dies ist zum beispiel der fall, wenn sie selbst als Zeugin / Zeuge befragt werden könnte.
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Was passiert nach der Anzeige?
Zunächst muss die Staatsanwaltschaft die Polizei beauftragen zu ermitteln. Das heißt Spuren werden gesichert und verschiedene Zeugen werden vernommen. Anschließend kann das Verfahren eingestellt werden oder die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage und das Gericht legt einen Termin für die Verhandlung fest. Dann kommt es zu einem Gerichtsverfahren. In der Hauptverhandlung werden alle Zeugen erneut gehört. Abschließend kommt es zu einem Urteil. Eventuell können Rechtsmittel (z.B. Berufung) eingelegt werden und neue Gerichtsverhandlungen werden festgelegt.
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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn das Verfahren läuft?
Eine einmal gestellte Anzeige kann nicht mehr zurückgenommen werden Vergewaltigung/ sexueller Missbrauch sind Kapitalverbrechen: Sobald Staatsanwaltschaft oder Polizei davon einer Vergewaltigung erfahren, sind sie verpflichtet, die Tat weiter zu verfolgen. Bei einer Anzeige haben Sie das Recht auf Nebenklage und anwaltliche Vertretung. Sobald Sie sich für eine Anzeige entscheiden, können Sie einen Rechtsbeistand beauftragen und Nebenklage beantragen. Ohne Nebenklage haben Sie den Status einer reinen Zeugin. Mit Nebenklage wird Ihre rechtliche Position während des gesamten Verfahrens sehr gestärkt. Ihr rechtsbeistand kann dann z.B. die Ermittlungsakte einsehen und eigene Beweisanträge stellen. Als Nebenklägerin entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten. Nebenklage kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens beantragt werden. Die Nebenklage ist ausgeschlossen, wenn der Täter zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Auch dann empfiehlt es sich, eine Anwältin/einen Anwalt als Zeugenbeistand hinzuziehen.