Im Abschlussbericht des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" (RT KM) wurde die Errichtung eines Ergänzenden Hilfesystems (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs in allen Bereichen gefordert. Der Bund kam dieser Forderung in seinem Zuständigkeitsbereich nach. Aus Mitteln des Fonds können Betroffene Sachleistungen beantragen. Ursprünglich war dies bis zum April 2016 begrenzt. Diese Begrenzung ist aufgehoben. Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich können Hilfeleistungen bis zu 10.000 Euro aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich beantragen. Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend in Institutionen sexuell missbraucht wurden, können mit dem Antragsformular auch Anträge auf Hilfeleistungen bis zu 10.000 EUR stellen. Die von diesen Betroffenen beantragten Hilfeleistungen werden jedoch nicht aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich finanziert, sondern von den verantwortlichen Institutionen selbst bewilligt und bezahlt. Institutionelle Anträge können nur bearbeitet werden, soweit sich die Institutionen am Ergänzenden Hilfesystem beteiligen.
Um die bislang langen Bearbeitungszeiten zu verkürzen wurde das Antragsverfahren verändert und neue Antragsformulare entwickelt. Wir wurden geschult bei der Antragstellung zu beraten und zu unterstützen. Sie können sich gerne an uns wenden.
Weitere Infomationen finden Sie auf der Website des Fonds sexueller Missbrauch.